Die Steuerzahler, die im Jahr 2018 eine Grundsteuererklärung mit Angabe der gesamten Windkraftanlage (d.h. Fundament, Turm und technische Elemente) als Bauwerk eingereicht haben, werden als Folge der Gesetzesänderung nach der Veröffentlichung dieser Änderung im Gesetzblatt der Republik Polen berechtigt sein, Anträge auf Feststellung der Überzahlung der Grundsteuer für 2018 für die Monate zu stellen, für die die Steuer überzahlt worden ist.
Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung von Überzahlungsanträgen für 2018.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Frage der Besteuerung von Windkraftanlagen für das Jahr 2017 offen bleibt. Hierzu ist es notwendig, die Fassung eines Beschlusses durch die Zusammensetzung von 7 Richtern des Hauptverwaltungsgerichts abzuwarten. Die Tagung der erweiterten Zusammensetzung von Richtern des Hauptverwaltungsgerichts ist für den 24. September 2018 geplant.
Bei Fragen zu den Auswirkungen des Windenergieanlagengesetzes kontaktieren Sie uns bitte.
Bei Fragen zu den Auswirkungen des Windenergieanlagengesetzes kontaktieren Sie uns bitte unter den E-Mail-Adressen: patrycja.zdanowicz-pastuszak@bsjp.pl, rafal.lewandowski@bsjp.pl oder jacek.bajson@bsjp.pl.