Das Windkraftanlagengesetz ist unterzeichnet - vorteilhafte Änderungen für Unternehmer in Bezug auf die Grundsteuer

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Präsident der Republik Polen das Gesetz vom 7. Juni 2018 zur Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen und einige andere Gesetze am 29. Juni 2018 unterzeichnet hat (nachfolgend: "Windfarmgesetz"), aufgrund dessen die Definition eines Bauwerkes im Baugesetz und die Definition einer Windkraftanlage im Gesetz über Investitionen in Windkraftanlagen geändert worden sind.

Die Steuerzahler, die im Jahr 2018 eine Grundsteuererklärung mit Angabe der gesamten Windkraftanlage (d.h. Fundament, Turm und technische Elemente) als Bauwerk eingereicht haben, werden als Folge der Gesetzesänderung nach der Veröffentlichung dieser Änderung im Gesetzblatt der Republik Polen berechtigt sein, Anträge auf Feststellung der Überzahlung der Grundsteuer für 2018 für die Monate zu stellen, für die die Steuer überzahlt worden ist.

Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung von Überzahlungsanträgen für 2018.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Frage der Besteuerung von Windkraftanlagen für das Jahr 2017 offen bleibt. Hierzu ist es notwendig, die Fassung eines Beschlusses durch die Zusammensetzung von 7 Richtern des Hauptverwaltungsgerichts abzuwarten. Die Tagung der erweiterten Zusammensetzung von Richtern des Hauptverwaltungsgerichts ist für den 24. September 2018 geplant.

Bei Fragen zu den Auswirkungen des Windenergieanlagengesetzes kontaktieren Sie uns bitte.

Bei Fragen zu den Auswirkungen des Windenergieanlagengesetzes kontaktieren Sie uns bitte unter den E-Mail-Adressen: patrycja.zdanowicz-pastuszak@bsjp.pl, rafal.lewandowski@bsjp.pl oder jacek.bajson@bsjp.pl

Anbau

bsjp_legal alert_july 2018-2.pdf