Gewonnene Angelegenheit einer Versicherungsgesellschaft, die durch BSJP vertreten ist

Am 22. März 2017 hat das Berufungsgericht in Warszawa ein Urteil gefällt, aufgrund dessen die Entscheidung des Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerb- und Verbraucherschutz (UOKiK) aus dem Jahre 2011 über das Ansehen der Handlung einer der Versicherungsgesellschaften als Praxis, die Kollektivinteressen der Verbraucher verletzt, aufgehoben wurde. Die Handlungen von BSJP haben die Versicherungsgesellschaft von der Geldstrafe in Höhe von fast 470 000 PLN befreit. Mit der Angelegenheit haben sich Rechtsberater Krzysztof Kowalczyk und Rechtsberater Jan Maciejewski befasst.

Der vollständige Artikel ist für Subskribenten der "Dziennik Ubezpieczeniowy" hier zugänglich.