Legal Alert: Grundsteuer ab 2025

Am 1. Januar 2025 ist ein novelliertes Grundsteuergesetz in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen betreffen:

  • die autonome Definition des Gebäudes und Bauwerks, ohne auf das Baugesetz zurückgreifen zu müssen,
  • die Definition einer festen Verbindung mit dem Erdboden und eines Bauobjekts,
  • die Definition der Bauarbeiten,
  • Silos und andere Behälter, die nicht mehr als Gebäude gelten.

Ein Gebäude ist jetzt ein durch Bauarbeiten errichtetes Bauobjekt, einschließlich der Einrichtungen, die seine bestimmungsgemäße Nutzung gewährleisten, das mit dem Erdboden fest verbunden und durch Gebäudetrennwände vom Raum getrennt ist, das ein Fundament und ein Dach hat, mit Ausnahme eines Bauobjekts, in dem Schüttgut, stückiges Material oder Stoffe in flüssiger oder gasförmiger Form gelagert werden oder gelagert werden können und dessen grundlegender technischer Parameter, der seine Bestimmung bestimmt, sein Volumen ist.

Ein Bauwerk ist:

  1. ein in der neuen Anlage 4 des Kommunalabgabengesetzes aufgeführtes Bauobjekt, das kein Gebäude ist, samt Einrichtungen, die seine bestimmungsgemäße Nutzung gewährleisten
  2. Windkraft-, Kernkraft- und Fotovoltaikanlagen, Biogasanlagen, landwirtschaftliche Biogasanlagen, Energiespeicher, Heizkessel, Industrieöfen, Seilbahnen, Skilifte und Skisprungschanzen in dem Teil, der kein Gebäude ist, nur in Bezug auf ihre baulichen Teile
  3. Bauanlage - Anschluss- und Installationsanlagen, auch für die Abwasserreinigung oder -sammlung, und andere technische Anlagen, die unmittelbar mit einem Gebäude oder einem Bauobjekt im Sinne von Unterpunkt a verbunden und für deren bestimmungsgemäße Nutzung erforderlich sind
  4. andere als die unter den Unterpunkten a bis c genannten technischen Anlagen, jedoch nur in Bezug auf ihre baulichen Teile
  5. Fundamente von Maschinen und technischen Anlagen als technisch selbständige Teile von Gegenständen, die ein nützliches Ganzes bilden

- die infolge von Bauarbeiten errichtet wurden, auch wenn sie Teil eines nicht im Gesetz aufgeführten Objekts sind.

Die Unternehmer hatten bis Ende Januar 2025 Zeit, die Einstufung und Besteuerung ihres Vermögens zu überprüfen und bis zu diesem Zeitpunkt auch ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Für diejenigen, die sich bei der Gemeinde gemeldet haben, ist eine spätere Frist bis Ende März möglich.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, kontaktieren Sie bitte unsere erfahrene Steuerberaterin, Monika Utrata (monika.utrata@bsjp.pl).