Mehrgebietslizenzen ermöglichen den Musikvertrieb

Mit über zweijähriger Verspätung hat Polen die Richtlinie 2014/26/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt umgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte aufgrund des Gesetzes über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten, das am 19. Juli 2018 in Kraft getreten ist.

- Dank den neuen Vorschriften werden die Unternehmer, die eine Online-Tätigkeit führen, nach ihrem Ermessen einen Vertrag mit mehreren oder einer Organisation für die Wahrnehmung von Urheberrechten abschließen dürfen - die Rechtsberaterin Monika Susałko kommentiert die eingeführten Regelungen für das Tagesblatt Gazeta Prawna.

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