Polnischer Touristenbonus

Am 17.07.2020 wurde das Gesetz vom 19. Juni 2020 über den Polnischen Touristenbonus vom Präsidenten unterzeichnet.

Die Hauptannahme des Gesetzes ist die Stimulierung der polnischen Tourismusindustrie nach der COVID-19-Pandemie durch die finanzielle Unterstützung polnischer Familien.

Nach dem polnischen Gesetz über den Touristenbonus (im Folgenden: "Bonus") wird dieser Familien mit mindestens einem Kind und Familien mit behinderten Kindern gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 500 PLN für ein Kind und 1000 PLN für ein behindertes Kind. Eine Ausnahme ist eine Situation, in der ein Kind nach der Entscheidung des Gerichts abwechselnd von beiden Elternteilen betreut wird, die geschieden oder getrennt leben und in vergleichbaren und wiederholten Zeiträumen für das Kind sorgen, dann hat jeder Elternteil Anspruch auf eine Leistung in Form eines Gutscheins in Höhe von 250 PLN pro Kind, und im Falle eines behinderten Kindes - eine Leistung in Höhe von 500 PLN pro Kind. Mit dem Bonus wird es möglich sein, Zahlungen für Hoteldienstleistungen oder touristische Veranstaltungen zu leisten, die von einem touristischen Unternehmer oder einer gemeinnützigen Organisation auf dem Gebiet der Republik Polen zugunsten des Kindes/Kindes, für das die Leistung gewährt wurde, durchgeführt werden. Auf diese Weise wird es auch möglich sein, den Aufenthalt des Kindes an Camps für Sport und Erholung zu finanzieren. Das kann die Teilnahme an einer in Polen organisierten Reise sein.

Ist das Geld des Bonus nicht in einer Transaktion erschöpft, kann man mehrere Zahlungen leisten, bis die Leistung erschöpft ist. Der Bonus ist elektronisch und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Der Bonus wird per Textnachricht an die Telefonnummer des Leistungsberechtigten oder an eine E-Mail-Adresse geschickt. Der Wert des Bonus ist frei von Zwangsvollstreckungen und wird nicht zu den Einkünften gerechnet, die nach gesonderten Bestimmungen zu Leistungen und Zulagen berechtigen.

Damit touristische Unternehmer (oder gemeinnützige Organisationen) Zahlungen mit dem Bonus entgegennehmen können, müssen sie sich auf dem Informationsprofil im von der ZUS betriebenen IT-System registrieren. Dann wird ein solcher touristischer Unternehmer in der von der Polnischen Tourismusorganisation betriebenen Touristenbasis registriert.

Berechtigte Personen müssen sich außerdem auf der elektronischen Dienstleistungsplattform PUE der ZUS registrieren, wo der Bonus nach Bestätigung der Richtigkeit und Aktualität der Daten aktiviert wird.

Das Recht, Zahlungen mit dem Bonus zu leisten, erlischt am 31.03.2021.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn adwokat Mateusz Pergałowski (mateusz.pergalowski@bsjp.pl).