Partner der Kanzlei BSJP
Christoph Garschynski, Rechtsanwalt,
lädt Sie zu einem Seminar ein: "Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts“,
das er am 24. Mai 2019 in Hagen (Deutschland) leiten wird.
Ziel des Seminars ist es, die grundlegenden Regelungen des polnischen Arbeitsrechts darzustellen und zu erläutern, die für Geschäftsführern (und Prokuristen) wie auch Führungskräfte im täglichen Geschäftsbetrieb wichtig sind.
Das Programm des Seminars umfasst u.a. folgende Fragen:
Geschäftsführung sowie Vertretung der Gesellschaft:
• Rechtsposition und Aufgabenbereich der
Geschäftsführer,
• Alleinvertretung – Gesamtvertretung,
• Innenverhältnis/Außenverhältnis der Vertretung,
• Wirksamkeit der Aufgabenteilung der Geschäftsführer.
Schadensersatzhaftung gegenüber der
Gesellschaft / gegenüber Dritten:
• Anspruchsgrundlagen (aus Gesetz / aus Vertrag),
• Bedeutung der Geschäftsführerordnung/ des Arbeitsvertrags des
Geschäftsführers.
Haftung im Falle finanzieller Schwierigkeiten
der Gesellschaft:
• Falsche Angaben in der Erklärung über die Deckung des Stammkapitals,
• Haftung für unrechtmäßige Auszahlungen an Gesellschafter,
Einfluss der Entlastung des Geschäftsführers auf dessen Haftung für die der Gesellschaft zugefügten Schäden.
Ausgewählte Fragen der Haftung im Bereich des Arbeitsrechts:
Vertretung der Gesellschaft in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Haftung im Bereich des Steuerrechts:
- Haftung Dritter (z.B. Vorstandsmitglieder) für Steuerschulden einer Kapitalgesellschaft nach der Abgabenordnung,
- Finanzstrafrechtliche Haftung nach den Vorschriften des Finanzstrafgesetzbuches
Finanzstrafrechtliche Haftung für die Verletzung von Pflichten im Bereich des Bilanzrechts.
Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer AHK organisiert.