Wenn die Agentur für Landwirtschaftliche Liegenschaften (ANR) Grundstücke nicht verkaufen will

Darf ein Pächter, der seine Zustimmung zum Ausschluss aus dem Pachtvertrag 30% der landwirtschaftlich genutzten Grundstücke erteilte, von der Agentur für Landwirtschaftliche Liegenschaften fordern, dass sie ihm die übriggebliebenen gepachteten Grundstücke verkauft? Wenn ja, ist diese Forderung zeitlich begrenzt, oder mit Juristensprache gesagt, unterliegt sie einer Verjährung?

Dr Anna Kois-Mizgier aus der Kanzlei BSJP erläutert diese Frage in einem Artikel (zugänglich in polnischer Sprache) im Magazin "Przedsiębiorca Rolny" ["Landwirtschaftlicher Unternehmer"].

Falls Sie weitere Fragen oder Bedenken betreffend Rechte des Pächters im Bereich des Anspruchs auf Verkauf des Grundstücks haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Autorin unter folgender E-Mail-Adresse auf: anna.kois-mizgier@bsjp.pl.