Wir haben JSK Architekci geholfen, eine Ausschreibung für den Entwurf des Verkehrskontrollturms für den Zentralen Kommunikationsflughafen CPK zu gewinnen

Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass ein Mandant unserer Kanzlei - JSK Architekci sp. z o.o. - den öffentlichen Auftrag für die Erstellung der Projektdokumentation für den Verkehrskontrollturm des Zentralen Kommunikationsflughafens CPK erhalten hat.  Es handelt sich um ein prestigeträchtiges Projekt, das aufgrund seines Umfangs und seiner vorgesehenen Funktionen ein Wahrzeichen des geplanten Kommunikationsflughafens CPK sein wird.

BSJP | bnt hat JSK umfassend rechtlich bei der Teilnahme am Verfahren für die Vergabe des öffentlichen Auftrags, einschließlich der Vertretung von JSK in drei vor der Nationalen Berufungskammer anhängigen Berufungsverfahren, beraten.

Erstens wurde aufgrund des von uns im Namen von JSK Architekci eingelegten Rechtsmittels das Angebot eines Wettbewerbers, das zuvor von CPK als das günstigste ausgewählt worden war, abgelehnt (aufgrund des nachweislich ungewöhnlich niedrigen Preises), und das Angebot eines anderen Wettbewerbers wurde herabgestuft. Die positive Entscheidung der Nationalen Berufungskammer in diesem Fall machte den Weg für den Zuschlag für das Angebot von JSK Architekci frei. In der Folge verteidigte die Anwaltskanzlei erfolgreich die Auswahl des Angebots von JSK, indem sie die Nationale Berufungskammer dazu brachte, die Beschwerde eines anderen Wettbewerbers zurückzuweisen und das Beschwerdeverfahren einzustellen.

Besonders erwähnenswert ist das Urteil im ersten Beschwerdeverfahren, in dem die Kammer den Vorwurf unserer Kanzlei, ein Angebot mit einem ungewöhnlich niedrigen Preis abgegeben zu haben, bestätigte. In der Begründung dieses Urteils, mit dem dem Auftraggeber (CPK) aufgegeben wurde, das ursprünglich als günstigstes Angebot ausgewählte Angebot abzulehnen, verwies die Kammer auf das Fehlen bestimmter Preiselemente und das Fehlen einer ausreichenden Begründung für die anderen wesentlichen Elemente des Preises, die weitgehende Unterschätzung, auch in Bezug auf die Anzahl der benötigten Mitarbeiter und deren Vergütung. Die Kammer stellte auch in Frage, wie die Erfahrung eines Auftragnehmers vor dem Hintergrund konkurrierender erfahrener Marktteilnehmer der Faktor sein konnte, der es ihm ermöglichte, einen Preis anzubieten, der mehr als die Hälfte des Durchschnittswerts der eingereichten Angebote betrug. 

Die sehr ausgewogene und sorgfältig begründete Entscheidung der Kammer in dieser Rechtssache ist zu würdigen. Sie ist ein positives Beispiel vor dem Hintergrund früherer Entscheidungen in ähnlichen Fällen. Darin trat die Kammer der Tendenz der Auftraggeber entgegen, Erklärungen für einen ungewöhnlich niedrigen Preis automatisch anzuerkennen, und wies auf die Notwendigkeit eines detaillierten und spezifischen Nachweises und damit der Vorlage von Beweisen hin, die bestätigen, dass der Preis und seine wesentlichen Bestandteile marktüblich und realistisch sind und die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags gewährleisten.

Die rechtliche Beratung zu diesem Projekt wurde vom Partner bei BSJP | bnt Rechtsberater Jarosław Sroka und Rechtsanwalt Michał Rusin geleistet.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Rechtsberater Jarosław Sroka (jaroslaw.sroka@bsjp.pl).