Alicja Mizerska aus BSJP berät Investoren wie die Doppelzahlung für dieselben Bauarbeiten zu vermeiden ist

Der Schutz der Subunternehmer, der in der Möglichkeit besteht, die Zahlung für die durchgeführten Arbeiten direkt vom Investor zu verlangen, bewirkt, dass der Investor gezwungen werden kann, die Vergütung zweimal zu zahlen: sowohl an den Generalunternehmer wie auch an den Subunternehmer. Das Risiko der Doppelzahlung kann jedoch bedeutend herabgesetzt werden, indem entsprechende Bestimmungen in den Bauvertrag aufgenommen werden.

In dem jüngsten Eintrag auf dem Blog "Bau und Recht" stellt Alicja Mizerska, Rechtberaterin bei BSJP, dar, was der Bauherr noch tun kann, um das Finanzrisiko der gesamtschuldnerischen Haftung zu minimieren.

Die Einzelheiten finden Sie hier.

Sind Sie an praktischen Problemen der Parteien von Bauverträgen, einschließlich der rechtlichen Aspekte der Anwendung der FIDIC-Vertragsbedingungen in Polen interessiert, kontaktieren Sie uns bitte unter der Adresse: alicja.mizerska@bsjp.pl.