BSJP ist Experte für den Einsatz der Telemedizin bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdiensten

Die BSJP-Experten haben ein Rechtsgutachten über den Einsatz der Telemedizin bei der Beratung grenzüberschreitender Patienten erstellt.

Das vorbereitete Dokument befasste sich unter anderem mit den folgenden Themen:

  • telemedizinische Konsultationen zu einem bestimmten Fall zwischen zwei Ländern im Rahmen des Schutzes personenbezogener Daten,
  • Erstellung einer Diagnose mit Hilfe der Telemedizin,
  • zivilrechtliche Haftung im Rahmen der Fernbehandlung,
  • Nutzung der Telemedizin in der grenzüberschreitenden Forschung und Bildung.

Das Gutachten wurde im Auftrag der Medizinischen Fakultät der Universität Greifswald und TEMICARE - Telemedizinisch integriertes deutsch-polnisches Zentrum für pädiatrische Onkologie und Hämatologie in der Euroregion Pomerania im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg V A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen erstellt, das aus dem Projekt Europäische Territoriale Zusammenarbeit des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert wird.

Die Präsentation der wichtigsten Schlussfolgerungen des Expertenberichts fand am 19. Oktober 2021 statt. Die Ergebnisse der juristischen Studie wurden von Rechtsanwältin Hanna Rubaszewska (Partnerin) und Rechtsanwältin Alexandra Balcerzyk (Senior Associate, Rechtsanwältin) dargestellt. Die Arbeiten an dem Projekt wurden von Dr. Jörn Brockhuis (Partner, Rechtsanwalt) koordiniert.

Dies ist ein weiteres Rechtsgutachten, das von den Experten unserer Kanzlei im Bereich der grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung erstellt wurde. Einzelheiten zu einem früheren Projekt finden Sie HIER.