Die Rechtanwälte unserer Kanzlei haben Ericsson sp. z .o.o. bei der Ausschreibung eines öffentlichen Auftrags erfolgreich unterstützt – es ging um die Lieferung von speziellen Notstromversorgungssystemen für den Aufbau des LTE450-Netzes der PGE-Gruppe. Die neue Infrastruktur wird die Aufrechterhaltung von Kommunikationsdiensten sicherstellen, die für den Betrieb und die Verwaltung des Stromnetzes durch den Verteilernetzbetreiber – PGE Dystrybucja S.A. – erforderlich sind.
Das Angebot unseres Mandanten, das die Ausführung des gesamten Auftrags mit einem Optionsrecht in Höhe von 126 Mio. PLN beinhaltet, wurde bereits rechtlich als das günstigste ausgewählt.
Das Vergaberechtsteam von BSJP | bnt unterstützte den Mandanten in allen Phasen des knapp 2 Jahre dauernden Vergabeverfahrens. Wir vertraten Ericsson in zwei Nachprüfungsverfahren vor der Nationalen Berufungskammer und – in zweiter Instanz – in zwei Verfahren vor Gericht für Vergaberecht.
Besonders hervorzuheben ist die rechtskräftige Beilegung des zweiten Rechtsstreits, in dem die Kammer und später auch das Gericht die Richtigkeit des Angebots des Mitbewerbers des Mandanten geprüft haben. Wichtig ist, dass der Mitbewerber, aufgrund eigener Nachlässigkeit, das vom Auftraggeber geforderte Angebotsformular gar nicht eingereicht hatte - ein Dokument, das eine Reihe wichtiger Erklärungen des Auftragnehmers enthielt, darunter die Annahme der Vertragsbedingungen.
Sowohl die Nationale Berufungskammer als auch das Gericht für Vergaberecht schlossen sich der Argumentation der Rechtanwälte von BSJP | bnt an, wonach die Angaben auf dem Angebotsformular unter den gegebenen Umständen materieller, greifbarer Natur waren und daher das Angebot des Mitbewerbers, trotz der Aufnahme des Preises und der Garantiefrist in das vom Mitbewerber vorgelegte Preisformular, als Folge der Nichtvorlage des Angebotsformulars als nicht vertragskonform zurückgewiesen werden musste.
Der Mandant wurde bei der Auftragsvergabe im Namen von BSJP | bnt vom Team unter der Leitung von Herrn Jarosław Sroka unterstützt, dem Herr Grzegorz Wąsiewski, Herr Michał Rusin und Herr Adam Jeżewski angehörten.