Eine neue Gesellschaftsform "einfache Aktiengesellschaft" wird gegründet Änderung des Handelsgesellschaftsgesetzes

Der Senat erhielt einen vom Sejm am 13. Juni 2019 verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Änderung des Handelsgesellschaftsgesetzes und einiger anderer Gesetze.

Die Grundannahme dieses Projekts ist die Schaffung einer neuen Art von Kapitalgesellschaft – der einfachen Aktiengesellschaft, die gemäß dem Entwurf des Artikels 3008 § 2 des geänderten Handelsgesellschaftsgesetzes als "P.S.A." abgekürzt werden soll.

Aufgrund von Informationen aus der Kanzlei des Premierministers ist darauf hinzuweisen, dass dieses Projekt Teil des vom Entwicklungsministerium vorbereiteten Pakets ist: "100 Änderungen für Unternehmen - ein Paket von Erleichterungen für Unternehmer". Das Projekt geht von der Schaffung umfassender Regelungen für eine einfache Aktiengesellschaft aus, die auf den folgenden Grundannahmen beruhen:

  1. Herabsetzung des Mindeststammkapitals,
  2. die Möglichkeit der flexiblen Gestaltung der Vermögensstruktur des Unternehmens (einschließlich der Ausgabe von Aktien ohne Nennwert),
  3. Einführung von Lösungen, die es ermöglichen, Know-how, Arbeit und Dienstleistungen in das Unternehmen zu bringen, ohne komplizierte und kostspielige Bewertungen in der Startphase,
  4. den Gründern einen erheblichen Spielraum in Bezug auf die Gesellschaftsorgane einzuräumen - Einführung eines alternativen Modells der Leitung und Überwachung, das auf den Annahmen des in angelsächsischen und romanischen Ländern verbreiteten monistischen Systems beruht,
  5. die Interessen der Gründer mit der Attraktivität des Projekts für Investoren in Einklang zu bringen - komplizierte Investorenbeziehungen auf die Ebene des Gesetzes zu übertragen (fakultativ als Bestimmungen von Vereinbarungen zwischen den Aktionären), und damit den Gründern einen größeren Einfluss auf die Gestaltung dieser Beziehungen zu geben,
  6. einfache elektronische Registrierung innerhalb von 24 Stunden mit Hilfe eines Formulars und die Verwendung elektronischer Mittel bei der Funktionsweise des Unternehmens,
  7. im Falle des Scheiterns oder der Umwandlung in eine andere Kapitalgesellschaft die Liquidation des Unternehmens so schnell und einfach wie möglich durchzuführen.

Das geplante Inkrafttreten der Änderungen ist der 1. März 2020.