Handelsverbot nicht für Banken? Katarzyna Domańska-Mołdawa für Bankier.pl

Am 7. März 2018 ist auf dem Portal Bankier.pl ein Artikel "Zakaz handlu nie dla banków? Część placówek otwarta we wszystkie niedziele" [Handelsverbot nicht für Banken? Manche Filialen sind an allen Sonntagen offen] von Wojciech Buczoń erschienen. Der Autor beschäftigt sich mit der Frage des Unterliegens der Banken dem Handelsverbot am Sonntag im Lichte des Inkrafttretens Anfang März von Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Januar 2018 über die Beschränkung des Handels an Sonn- und Feiertagen sowie an manchen anderen Tagen.

Im Artikel wurde u.a. Äußerung von Dr. Katarzyna Domańska-Mołdawa, Partnerin bei der Kanzlei BSJP, angeführt, die darauf hinweist, dass der Handel ein Verkaufsprozess von Waren ist, somit ein Warenaustauch gegen Geldmittel, und die Bankdienstleistungen dieses Kriterium meistens nicht erfüllen. Gleichzeitig gibt die Rechtsanwältin Domańska-Mołdawa Ausnahmen von dieser Regel an.

Der Artikel ist hier zugänglich.