Rechtliche Situation von Ausländern im Zusammenhang mit dem Ende der epidemischen Lage in Polen

In einer Mitteilung vom 6. Mai 2022 kündigte der Gesundheitsminister an, dass die epidemische Lage in Polen am 16. Mai 2022 enden wird, die epidemische Gefahr in Polen jedoch auch nach diesem Datum in Kraft bleiben wird. Momentan besteht noch kein Grund zur Sorge, da der Aufenthalt von Ausländern, deren Aufenthaltsgenehmigung oder Visum abgelaufen ist, dank spezieller Bestimmungen vorübergehend weiterhin legal sein wird. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Verlängerung der Gültigkeit von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen und zur Verlängerung der Frist für die Einreichung neuer Anträge auf die epidemische Lage oder Gefahr beziehen.

Es sollte jedoch bedacht werden, dass die epidemische Gefahr auch in naher Zukunft aufgehoben werden kann. In seiner Erklärung deutete der Minister an, dass eine solche Aufhebung bereits im September 2022 erfolgen könnte.

Sobald die epidemische Gefahr aufgehoben ist, haben Ausländer nur 30 Tage Zeit, um eine neue Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Aufenthalt des betreffenden Ausländers illegal. Es ist erwähnenswert, dass die Ausländerämter sehr überlastet sind und man mehrere Monate auf eine Entscheidung warten muss. Leider wird die Zahl der Anträge nach dem Ende der Epidemie höchstwahrscheinlich deutlich ansteigen und damit die Wartezeit auf eine Entscheidung über den Aufenthalt deutlich verlängern. 

Um einen Zustand der Unsicherheit zu vermeiden, empfehlen wir Ausländern, die sich auf der Grundlage eines bereits abgelaufenen oder in den nächsten Monaten ablaufenden Aufenthaltstitels legal in Polen aufhalten, sich um eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung zu bemühen.

Die Einreichung eines Antrags schützt vor negativen Folgen eines illegalen Aufenthalts in Polen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass im Falle eines illegalen Aufenthalts eines Ausländers in Polen ein administratives Rückführungsverfahren eingeleitet wird. Die Entscheidung über die Rückkehrverpflichtung kann mit einem Einreiseverbot in das Hoheitsgebiet Polens und anderer Schengen-Staaten verbunden sein. Die Gültigkeit des Einreiseverbots kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren liegen.

Obwohl es derzeit keinen Grund zur Panik gibt, wird empfohlen, den rechtlichen Status von Ausländern so schnell wie möglich zu klären. Wir erinnern Sie daran, dass der legale Aufenthalt eine Voraussetzung für eine legale Arbeit in Polen ist. Arbeitgebern, die Ausländer beschäftigen, wird daher empfohlen, diese Situation zu überwachen und ihre Mitarbeiter zu entsprechenden Maßnahmen zu motivieren.

Wenn Sie weitere Fragen haben, Hilfe bei Ihrem Antrag benötigen oder einen Termin bei der Ausländerbehörde wahrnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Dr. Ewa Boryczko (ewa.boryczko@bsjp.pl), die Leiterin der Abteilung BSJP Immigration.