Was tun, wenn der öffentliche Auftraggeber die Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt?

Die Tageszeitung "Rzeczpospolita" veröffentlichte einen Artikel unserer Experten. Darin sprechen Jarosław Sroka und Michał Rusin das Problem der verspäteten Bereitstellung von Dokumenten durch den öffentlichen Auftraggeber im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens an. Das Fehlen wichtiger Unterlagen ist für Unternehmen, die an der Ausschreibung teilgenommen haben, von großer Bedeutung, da es u. a. unmöglich ist, die Korrektheit der Ausschreibung zu überprüfen oder einen ordnungsgemäßen Rechtsbehelf einzulegen.

Die Anwälte unserer Kanzlei erläuterten die im Vergaberecht vorgesehenen Verfahren zur Herausgabe der Unterlagen und erörterten die Möglichkeiten zur Einforderung der Unterlagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.

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