Jarosław Sroka hat in der Tageszeitung „Rzeczpospolita” das Urteil des Landgerichts Warschau zur Auslegung und Anwendung des Vergabegesetzes kommentiert. Dieses Urteil bezog sich darauf, dass es notwendig war, durch einen Auftragnehmer die Verantwortung für die Risiken auf sich zu nehmen, welche bei der Unterbreitung eines Angebots nicht vorhersehbar und kalkulierbar waren. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber vorgeworfen, dass er den Vertrag gegen die Grundsätze des gesellschaftlichen Zusammenlebens und gegen die Natur des Vertragsverhältnisses gestalten hat.
Der Artikel ist in der Papierausgabe „Rzeczpospolita” vom 15. Oktober 2019 erschienen. Den Artikel kann man auch HIER durchlesen.
Mehr über dieses Urteil und die Teilnahme der BSJP am Verfahren haben wir HIER geschrieben.